
Was die kalte Progression ausmacht
Wir sind im Steuerrecht. Die letzten Jahrzehnte gab es in Deutschland eine Inflation. Das bedeuted, die Kaufkraft des Geldes wird weniger, das Geld also weniger wert.
Wer also 1990 umgerechnet 2.000 Euro verdient hatte, konnte sich damals mehr leisten als wenn dieser heute 2.000 Euro verdient. Daher sind über die letzten Jahrzehnte die Einkommen laufend gestiegen – meist allein, um die tatsächliche Kaufkraft zu erhalten.
Der Steuertarif (ab wieviel Euro zu versteuernden Einkommens welcher Satz an Steuern abzugeben ist) hat sich in dieser Zeit aber kaum geändert. Durch die inflationsbedingten Einkommenssteigerungen zahlen wir laufend mehr Steuern. So haben sich die Einkünfte etwa von 1980 bis 1990 verdoppelt, der Zeitpunkt an dem man den Spitzensteuersatz zahlen muss, aber nicht.
Dadurch erhöhen sich schleichend automatisch auch die Steuereinnahmen. Das nennt man stille oder kalte Progression. Progression bedeutet, dass besser Verdienende einen höheren Anteil als Geringverdiener als Steuern abgeben müssen.
Laut einer aktuellen Berechnung des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) flossen dem Fiskus allein durch die kalte Progression zwischen 2001 und 2006 ganze 63 Milliarden Steuereinnahmen zu.
Das macht also eine Menge aus, die man zudem nicht konkret vor dem Wähler rechtfertigen muss.
Viele Länder sind gesetzlich verpflichtet, diese kalte oder stille Progression auszugleichen. Zahlreiche eursopäische Länder haben keine Progression (wer mehr verdient zahlt auch einen größeren Anteil), sondern eine Einstufensteuer (ein einziger Prozentsatz für alle). Damit stellt sich das Problem nicht.
Allen Ankündigungen zum Trotz: gar nichts. Lediglich der Grundfreibetrag wird auf 8.000 Euro erhöht. Das bringt 3,5 Milliarden Euro, also pro Steuerzahler etwa 4,20 Euro pro Monat.
Die nächste Currywurst geht also auf den Fiskus. Ob’s der Konjunktur nützt, wird sich zeigen. Optimistisch sind allerdings die wenigsten.
Zuletzt stirbt bekanntlich die – große Steuerreform.