Verluste an der Börse steuerlich geltend machen

Verluste an der Börse bei der Steuer ein Gewinn?
Angesicht der aktuellen Situation an den Börsen (Stichwort: Finanzkrise), hat der Bundesfinanzhof nun ein wichtiges Urteil gesprochen. Verluste an der Börse können steuerlich geltend gemacht werden – und das trotz Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides innerhalb der Verjährungsfrist auch noch nachträglich. [siehe BFH, AZ. IX R 70/06]
Verjärungsfrist
Die Verjährung beträgt regelmäßig 4 Jahre ab Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt.
Damit kann man ggf. Alterverluste mit aktuellen und künftigen Gewinnen noch verrechnen.