Verluste an der Börse steuerlich geltend machen

Verluste an der Börse bei der Steuer ein Gewinn?

Verluste an der Börse bei der Steuer ein Gewinn?

Angesicht der aktuellen Situation an den Börsen (Stichwort: Finanzkrise), hat der Bundesfinanzhof nun ein wichtiges Urteil gesprochen. Verluste an der Börse können steuerlich geltend gemacht werden – und das trotz Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides innerhalb der Verjährungsfrist auch noch nachträglich. [siehe BFH, AZ. IX R 70/06]

Verjärungsfrist

Die Verjährung beträgt regelmäßig 4 Jahre ab Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt.

Damit kann man ggf. Alterverluste mit aktuellen und künftigen Gewinnen noch verrechnen.

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