Lebensversicherung: Stilllegung, Kündigung oder Verkauf

Stilllegung, Verkauf oder Kündigung einer LV im Vergleich

Stilllegung, Verkauf oder Kündigung einer LV im Vergleich

Welche Vorteile haben Stilllegung, Kündigung oder Verkauf einer Lebensversicherung im Vergleich? Viele erinnern sich noch an die Fernsehwerbung zum Verkauf von Lebensversicherungen. Aktuelle Verbrauchertests zeigen aber, dass diese entweder kein Kaufangebot abgeben oder dieses unzumutbar niedrig sein kann. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten als den Verkauf oder die Kündigung einer Lebensversicherung.

Möglichkeiten bei einer Lebensversicherung

Die klassische Kapitallebensversicherung (LV) ist seit langem kein Renditepferd mehr. Aber auch Verschlechterung der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse führen oft zur Suche nach passenden Lösungen und Möglichkeiten, einerseits die einzuzahlenden Beiträge zu mindern/ aufzuheben und/ oder die einbezahlten Beiträge zu nutzen – vor Ende der Laufzeit.
Grundsätzlich kommen im wesentlichen Verkauf, Kündigung oder Stilllegung einer Lebensversicherung in Frage. Es gibt aber keinen pauschalen Königsweg, denn die persönlichen Umstände spielen eine große Rolle.

Kündigung der Lebensversicherung

Kündigungen haben den Nachteil, dass Stornokosten berechnet werden können und die ausgezahlten Rückkaufswerte relativ niedrig sind. Zudem geht auch der Schlussgewinn verloren, der erst bei normalem Vertragsende ausgeschüttet wird. Es wird allein dadurch klar, das die erhältliche Summe in keinem Verhältnis zu den Beiträgen steht, die man bisher geleistet hat. Da die wenigsten Lebensversicherungen bis zum vorgesehenen Ende laufen, sind Kündigungen ein gutes Geschäft – aber nur für die Versicherer.

Verkauf der Lebensversicherung

Das Verkaufen einer Lebensversicherung kann eine bessere Alternative sein. Allerdings heißt es auch hier: aufgepasst! Auf diesem Zweitmarkt tummeln sich mittlerweile etliche schwarze Schafe. Nicht immer erhält man hier einen reellen Gegenwert für seine angesparten Leistungen. Vor allem wenn statt einer Sofortauszahlung eine Ratenzahlung vereinbart wurde, hatte so mancher gutgläubige Kunde schon das Nachsehen. Und noch etwas: Inzwischen fällt der Verkaufswert einer Lebensversicherung auch unter die Abgeltungssteuer, was früher nicht der Fall war. Es bleibt also nur, die bekannten seriösen Anbieter um Angebote anzufragen und diese zu vergleichen.

Stilllegung der Lebensversicherung

Aus den vielen Nachteilen von Verkauf und Kündigung ergibt sich bereits, dass die dritte Variante oft die beste Wahl ist: eine Stilllegung der Lebensversicherung. Es werden dann keine Beiträge mehr bezahlt. Die Verluste halten sich insgesamt in Grenzen, da weder Stornokosten entstehen noch auf die Schlussausschüttung verzichtet werden muss (welche allerdings geringer ausfallen wird). Zusätzlicher Wermutstropfen: im Todesfall werden die Leistungen an die Hinterbliebenen ebenfalls geringer.
Bei Stilllegung werden die regelmäßigen Zahlungsbeträge frei. Damit steigt die Liquidität. Zudem entsteht ein größerer Handlungsspielraum: Das Geld kann jetzt woanders gewinnbringender angelegt werden. Die Hauptziele der Kapitallebensversicherung – eine spätere Auszahlung zu erlangen und Schutz der Angehörigen – gehen aber nicht verloren.

Beitragsfreistellung der LV

Wen also vor allem die relativ hohen Monatsbeiträge schmerzen, der fährt mit einer Stilllegung am besten. Eine Alternative ist manchmal eine Beitragsfreistellung. Hierbei wird der Beitrag nur für eine bestimmte, vereinbarte Zeit ausgesetzt.

Beleihung der Lebensversicherung

Bei vorübergehendem Geldbedarf gibt es noch eine wenig bekannte Variante: die Beleihung des Vertrags beim Versicherungsanbieter. Bei diesem so genannten Policendarlehen zahlt der Versicherer dem Kunden bereits einen Teilbetrag der späteren Versicherungsleistung vorzeitig aus – und das zu günstigen Zinsen und ohne Sicherheiten.

Weitere Informationen zu Lebensversicherung: Stilllegung, Kündigung oder Verkauf

1 Kommentar zu Lebensversicherung: Stilllegung, Kündigung oder Verkauf

1 Finore
Kommentar
10. 09. 2009
um 12:54

Die Beitragsfreistellung der LV wird laut finance-store.de auch “Halber Ausstieg” aus einer Lebensversicherung genannt. Dabei wird vereinbart, dass die Beitragszahlungen vorübergehend ausgesetzt werden, der Versicherungsnehmer aber weiterhin an Überschüssen beteiligt wird.

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