Bei den aktuellen Honorarverhandlungen für 2015 zwischen den niedergelassenen Kassen-Ärzten und den Krankenkassen verschlagen die Forderungen der Ärzte einem unvoreingenommenen Betrachter die Sprache. Die Ärzte fordern 5 Milliarden Euro – mehr für 2015. Je nach Berechnung wären das im Schnitt 15% mehr Honorar. Dabei liegt der Durchschnittsgewinn je Praxis bereits bei 166.000 Euro, sofern man dem Statistischen Bundesamt glaubt. Wie viel verdient ein Arzt?
Wie viel verdient ein Arzt
Gilt das bei Ärzten auch? Denn das Pflegepersonal ist chronisch unterbezahlt. Hier herrscht seltene Einigkeit bei der Frage nach der gerechten Bezahlung. Für mehr Lohn sei aber dann kein Geld da.
Jetzt fordern die Ärzte allein für 2015 satte 5 Milliarden mehr. Ist das gerecht? Gerechtfertigt? Andere Meiden halten die Forderung für „unglaublich“.
Wie viel ein Arzt verdient
Die Ärzte halten nun entgegen, dass die Rechnung des Statistischen Bundesamtes auch Privateinnahmen beinhalte. Die reinen kassenärztlichen Leistungen seien viel geringer und würden im Umfang von 10% gar nicht abgegolten. Daher habe man sich mit den Forderungen am Einkommen eines Oberarztes von 133.000 Euro orientiert, was allein 3 Milliarden mehr erfordern würde.
Leider verlinkt ja kein Pressemedium mehr die Quellen. Danke Google. Ich konnte daher nur eine Mitteilung vom 4.12.2013 finden, worin der Reinertrag bei 235.000 Euro und ohne Privateinnahmen bei 163.000 Euro im Schnitt liegt, vgl. https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2013/12/PD13_408_525.html
Der Reinertrag ist nicht identisch mit dem Einkommen der Ärzte. Er stellt zwar das Ergebnis des Geschäftsjahres der Praxis dar, berücksichtigt aber unter anderem nicht die Aufwendungen für Praxisübernahme und die Aufwendungen privater Natur für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaber und deren Familienangehörigen sowie die Beiträge zu Versorgungseinrichtungen der Praxisinhaber.
Würde man die Argumentation übertragen, könnten besagte Anwälte eine Gehaltsanpassung an Richter am Landgericht fordern.
Weiter ist es reines Wunschdenken selbständig oder gewerblich Tätigender, alle Leistungen auch bezahlt zu bekommen. Ein Anwalt kann sicherlich auch nicht jeden Brief oder Anruf direkt berechnen. Will ich vom Arzt ein Rezept telefonisch bestellen, folgt die Rechnung inkl. „Beratung“ in Höhe von 15 Euro auf dem Fuß.
Daher gehen für mich persönlich die Argumente ins Leere. Allerdings hängt das auch etwas damit zusammen, womit man sich vergleicht. Das ist relativ. So proklamieren deutsche Topmanager auch seit Jahren, ihre amerikanischen Kollegen würden noch viel mehr verdienen. Würden sie sich mit asiatischen Vorsitzenden vergleichen, sähe die Sache ganz anders aus. Wem das Thema interessiert, sollte sich ein Buch genauer anschauen, das ich im Artikel Investmentbanker statt Steuerzahler kurz vorstelle. Lesenswert!
Die Nachfrage nach ärztlichen Leistungen scheint zuzunehmen. Denn die Wartezeiten für Kassenpatienten sind meist utopisch lang. Ein Arzt würde beim Anwalt auch nicht ein Jahr auf einen Termin warten.
Aus meiner Sicht löst eine Honorarerhöhung das eigentliche Problem nicht. Ganz im Gegenteil.